{"id":178,"date":"2023-08-04T21:38:01","date_gmt":"2023-08-04T21:38:01","guid":{"rendered":"http:\/\/relaunchberatung.local\/?post_type=blog&p=178"},"modified":"2023-10-25T07:45:22","modified_gmt":"2023-10-25T07:45:22","slug":"google-fonts-abmahnungen-entfesselt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/relaunchberatung.de\/google-fonts-abmahnungen-entfesselt\/","title":{"rendered":"Google Fonts Abmahnungen Entfesselt"},"content":{"rendered":"\n

Google Fonts Abmahnungen sind derzeit in aller Munde. Aber warum und warum jetzt? Die DSGVO ist eine Verordnung, die geschaffen wurde, um den B\u00fcrgern mehr Kontrolle \u00fcber ihre pers\u00f6nlichen Daten zu geben. Diese Regelung gilt seit dem 25. Mai 2018. Lange war nicht klar, wie die sehr theoretische, von internationalen Anw\u00e4lten formulierte, DSGVO<\/strong> in der Praxis umzusetzen ist. Seit Januar 2022 existiert nun ein Rechtsprechung (LG M\u00fcnchen, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493\/20<\/strong>) die dem Kl\u00e4ger tats\u00e4chlich Schadenersatz bei der Verwendung von extern geladenen Google Fonts zuspricht.<\/p>\n\n\n\n

Google Fonts ist ein kostenloser Dienst, der es Benutzern erm\u00f6glicht, Schriftarten herunterzuladen und in ihren Designprojekten zu verwenden. Dieser Dienst wurde aktualisiert, um der DSGVO zu entsprechen. Google Fonts verlangt nun von seinen Nutzern, dass sie der Erfassung ihrer Daten zustimmen, die Informationen zur Verwendung von Schriftarten und IP-Adressen f\u00fcr Geolokalisierungszwecke enthalten.<\/p>\n\n\n\n

Schadenersatz bei Verwendung von Google Fonts: Ein \u00dcberblick \u00fcber die Rechtsprechung<\/h2>\n\n\n\n

In der digitalen \u00c4ra sind Webdesign und -entwicklung unerl\u00e4ssliche Aspekte jedes Online-Business. Google Fonts, eine Bibliothek mit kostenfreien Schriftarten, hat sich als beliebtes Werkzeug f\u00fcr Designer und Entwickler etabliert. Doch was, wenn die Verwendung dieser Schriftarten zu rechtlichen Konsequenzen f\u00fchrt?<\/p>\n\n\n\n

Hintergrund: Google Fonts und Datenschutz<\/h2>\n\n\n\n

Google Fonts erm\u00f6glicht es Webseitenbetreibern, Schriftarten direkt von Googles Servern zu laden. Dies kann jedoch zu Datenschutzbedenken f\u00fchren, da beim Laden dieser Schriftarten Daten des Seitenbesuchers an Google \u00fcbermittelt werden k\u00f6nnten. Insbesondere in der EU, wo die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, kann dies zu rechtlichen Herausforderungen f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n

Das Urteil des LG M\u00fcnchen<\/h2>\n\n\n\n

Hierzu hatte das Urteil des LG M\u00fcnchen vom 20.01.2022<\/a> Staub aufgewirbelt. Die Frage nach Schadenersatz bei der Nutzung von Diensten wie Google Fonts hat in der Vergangenheit oft die Gerichte besch\u00e4ftigt. In der Regel geht es um die Frage, ob Webseitenbetreiber ausreichend \u00fcber die Daten\u00fcbertragung an Dritte (in diesem Fall Google) informiert haben und ob die notwendigen Einwilligungen der Nutzer vorliegen.<\/p>\n\n\n\n

Konsequenzen f\u00fcr Webseitenbetreiber<\/h2>\n\n\n\n

Sollte ein Gericht entscheiden, dass die Nutzung von Google Fonts ohne angemessene Benachrichtigung und Einwilligung der Nutzer einen Versto\u00df gegen die DSGVO darstellt, k\u00f6nnten Webseitenbetreiber mit erheblichen Strafen konfrontiert werden. Neben m\u00f6glichen Bu\u00dfgeldern k\u00f6nnte es auch zu Schadenersatzforderungen von betroffenen Nutzern kommen.<\/p>\n\n\n\n

Schlussfolgerung<\/h2>\n\n\n\n

F\u00fcr Webseitenbetreiber ist es essentiell, sich \u00fcber die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren zu sein, wenn sie Dienste wie Google Fonts nutzen. Eine transparente Kommunikation und das Einholen von Einwilligungen sind nicht nur rechtlich geboten, sondern st\u00e4rken auch das Vertrauen der Nutzer. Bei Unsicherheiten sollten sich Webseitenbetreiber immer rechtlichen Rat einholen, um Risiken zu minimieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Die Nutzung von Google Fonts kann f\u00fcr Webseitenbetreiber in der EU rechtliche Herausforderungen bergen, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1002,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[20,17],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/relaunchberatung.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/178"}],"collection":[{"href":"https:\/\/relaunchberatung.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/relaunchberatung.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/relaunchberatung.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/relaunchberatung.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=178"}],"version-history":[{"count":17,"href":"https:\/\/relaunchberatung.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/178\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1039,"href":"https:\/\/relaunchberatung.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/178\/revisions\/1039"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/relaunchberatung.de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1002"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/relaunchberatung.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=178"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/relaunchberatung.de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=178"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/relaunchberatung.de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=178"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}